Bergwacht Schwarzwald schafft zwei Notstromgeneratoren an
Einem Appell des Innenministeriums folgend hat die Bergwacht Schwarzwald die kostspielige Anschaffung von zwei Notstromgeneratoren getätigt, um auf mögliche Mangellagen in Krisensituationen noch besser vorbereitet zu sein.
Als Organisation des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes ist auch die Bergwacht Schwarzwald dazu angehalten, sich auf Mangellagen in Krisensituationen einzustellen und ihre Infrastruktur dementsprechend abzusichern.
Zu den bisher teilweise schon vorhandenen Systemen in verschiedenen Ortsgruppen wurden nun zwei zusätzliche Generatoren über die Firma Reger beschafft und von dieser kurzfristig geliefert. Es handelt sich um zwei mobile Generatoren, die zur elektrischen Gebäudeeinspeisung und den Betrieb von elektronischen Verbrauchern geeignet sind. Diese werden ab sofort vorgehalten, um im Notfall schnell an benötigter Stelle eingesetzt werden zu können.
Stephan Wiesler, stellvertretender Landesvorsitzender der Bergwacht Schwarzwald, erwartet zwar, dass über die Katastrophenschutzmittel des Landes ein Budget für Notstromgeneratoren für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zur Verfügung gestellt wird. Bis dahin warten wollte der Landesvorstand jedoch nicht und hat daher die kostspielige Anschaffung entschieden befürwortet.
Denn im Falle eines größeren regionalen oder überregionalen Stromausfalls sind nicht nur die Kommunikationssysteme betroffen, sondern auch andere technische Anlagen wie beispielsweise die Heizsysteme in den Bergrettungswachen, die je nach Art auch Strom für den Betrieb benötigen. Gerade bei ausfallenden Kommunikationssystemen, wenn beispielsweise auch der Notruf gestört ist, ist vorstellbar, dass die Bergrettungswachen ähnlich wie Feuerwehrhäuser zu wichtigen Anlaufstellen für die Bevölkerung werden. Deren Notbetrieb soll daher zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden.
Ziel der Bergwacht Schwarzwald ist, schnellstmöglich in allen vier Bereichen (Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut und im Norden) mindestens eine mit Notstromgenerator eingerichtete Bergrettungswache vorzuhalten.