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Bild links
Rettungsübung an einer Seilbahngondel

Mitgliedschaft

Voraussetzungen

Mit dem vollendeten 14. Lebensjahr können Mädchen und Jungen als Anwärter in die Bergwacht aufgenommen werden. Die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der Bergwacht und zur Zusammenarbeit in der Gruppe wird unterstellt.
Voraussetzung sind körperliche und geistige Fitness.


 

Ausbildung

In einer mindestens zweijährigen Anwärterzeit wird in Ausbildungsabenden oder Wochenendkursen eine breite Palette von theoretischem und praktischem Wissen und Können erworben. Dazu gehören vor allem: 
 

ausbildung

  • Maßnahmen der Ersten Hilfe
  • Notfallmedizin theoretisch und praktisch
     
  • Seil- und Knotenkunde
     
  • Alpine Gefahren, Schnee- und Lawinenkunde Karte, Kompaß und Orientierung
     
  • Ski- und Akiafahren
     
  • Funkausbildung
     
  • Erstversorgung, Bergung Verunfallter
     
  • Grundlagen zur Arbeit im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz
     
  • Durchführen des Streifendienstes in Naturschutzgebieten

 

Prüfung

Um die dreitägige zentrale Dienstprüfung zum Mitglied bei der Bergwacht ablegen zu können, müssen die Anwärter mindestens 17 Jahre alt sein und die zweijährige Ausbildung absolviert haben.
Die Dienstprüfung umfasst in einem Winter- und einem Sommertermin die theoretischen Grundlagen und die Praxis zur Winter- und Sommerrettung.

Im theoretischen Teil werden die Anwärter in den Grundlagen der Wetterkunde, Schnee- und Lawinenkunde, alpinen Gefahren, Naturschutz, Orientierung, Signalgebung, Einsatzmeldungen und Dienstberichte, Allgemeine Organisation der Bergwacht und im medizinischen Bereich geprüft.

Die praktische Prüfung umfaßt Seiltechnik, Bergung aus absturzgefährlichem Bereich, Ski- und Akiafahren sowie Notfallmedizin in Fallbeispielen.
Mit Bestehen der Prüfung erwirbt der Anwärter die volle Mitgliedschaft.


 

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