ATV (Fahrzeug für jedes Gelände)
Warum ein ATV?
Da unser 24 Jahre alter Motorschlitten immer
reparaturanfälliger
wurde, entschlossen wir uns einen Antrag für eine Ersatzbeschaffung zu
stellen.
Die Wartezeit bis zur Bewilligung unseres Antrags nutzten wir
intensiv, um uns auf
dem Markt umzusehen. Der technische Fortschrift der Fahrzeugindustrie
für
Sonderfahrzeuge war beachtlich. Neue laufruhige 4-Takt Motoren und
besseres
Handling bei den Motorschlitten fielen sofort auf. Aber auch der neu
enstandene
Markt für ATVs ließ uns aufhorchen. Sie haben den entscheidende
Vorteil, dass es das ganze Jahr, Sommer wie Winter, eingesetzt werden kann.

Nach einigen Recherchen, Probefahrten und Besprechungen entschieden
wir uns
für die Beschaffung eines ATVs, da uns die Vorteile dieses Fahrzeugs
für unsere
Nutzung überzeugten. Für den Winterbetrieb wurde uns ein Satz
Raupenketten
empfohlen.
Im Januar 2005 wurde das Fahrzeug in einer feierlichen Stunde zusammen
mit
einem weiteren ATV der OG Baden-Baden eingeweiht.
Seit her verrichtet es sehr nützliche Dienste. Schon manchen Einsatz,
im Sommer
wie im Winter, hat es hinter sich gebracht, uns zuverlässig zu den
Einsatzstellen
befördert und den Verletzten somit wichtige Hilfe geleistet.
Aufgrund der Bauweise ist es uns möglich schmalere, steilere
und
ausgeschwemmte Wege zu befahren. Dies ist wichtig, da die
Zunahme der Waldsportler und zahlreiche größere Outdoor- Veranstaltungen im Einsatzgebiet auch im
Sommer ein kleines geländegängiges Fahrzeug fordert. Wir sind damit schneller und wendiger als bisher mit unserem “VW-Kombi”.
Das ATV ermöglicht, dass zu jeder Jahreszeit ein Bergwachthelfer
am Steuer und eine weitere Person (z.B. Notarzt) selbst in schwierigem Gelände zum Einsatzort
gelangen.
Der Patient wird dann nach unserer Primärversorgung von einem anderen Rettungsmittel (zum
Beispiel einem Rettungshubschrauber) abtransportiert.
Im Winter werden die Raupenketten montiert, was uns das fahren im
Schnee - auf und neben der Piste - ermöglicht.
Laut Gesetzt besteht zum Fahren eines ATVs keine Helmpflicht.
Dennoch ist in der Bergwacht das Fahren mit Helm obligatorisch. Nicht zuletzt, weil in den Helmen
eine Intercom-Funk-Anlage eingebaut wurde, die sowohl die Kommunikation zwischen Fahrer und
Beifahrer, als auch mit der Rettungsleitstelle ermöglicht.
Technische Daten:

Zusatzausstattung:
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30 cm längerer Radstand (erhöht die Stabilität des Fahrzeuges in
schwierigem Gelände und bei hohen Geschwindigkeiten)
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Geräteträger für Rucksäcke (Einsatzmaterialien),
Arbeitsscheinwerfer, Rundumleuchte
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Frontkoffer für Frontblitzer, Funkanlage, Kleinmaterialien
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Sondersignalanlage
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